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Betreff: Frage Erziehungsurlaub

Beiträge 14913
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 16:54   

Hallo ihr lieben!!
brauche mal dringend eure hilfe!!!!!!!!!!!!! :beten:

mein erster erziehungsurlaub endet ende märz, mein 2.fängt erst 2 wochen später an!
nun muss ich sozusagen noch 2 wochen arbeiten gehen!
aber ohne kiga platz und so geht das eh net...

meine frage:

wie muss ich mich meinem chef gegenüber verhalten?!!!!!
ich muss mich ja arbeitswillig melden sonst bekomm ich kein geld oder?!?!?
auch bei unbezahlten urlaub gibts nix, oder!?!?

bitte helft mir mal!!!!

danke sehr

kati

:Danke:

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Beiträge 381
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:13   

Hallo Kati...

versteh ich nicht????
wieso sind da 2 Wochen zwischen??? sind das 2 verschiedene Kinder???

Sandra

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Antwort 1

Beiträge 14913
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:17   

ja, der 1. erz-urlaub endet am 22.3., der 2. begint erst am 6.4.!! das heisst ich müsste in den 2 wochen arbeiten gehen!!
was sich aber erstens nicht lohnt und 2. nicht geht!!

kati

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Antwort 2

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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:22   

ach ja, natürlich 2 verschiedene kinder :knuddel:

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Antwort 3

Beiträge 381
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:24   

aber dann bist Du vor dem zweiten doch schon im Mutterschutz, oder????
Hab ich da jetzt was falsch verstanden???
Bekommst du im März ein Baby???

Sandra

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Antwort 4

Beiträge 14913
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:28   

nein das 2. kommt im mai und mutterschutz geht am 6.4. los...will nur nix falsch machen, denn die arbeitgeber versuchens ja überlal am geld zu sparen! und ich will das natürlich nicht einsparen!

kati

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Antwort 5

Beiträge 381
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:43   

achso...ja, dann wirst Du wohl noch 2 Wochen arbeiten müssen...

Sandra

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Antwort 6

Beiträge 633
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 17:57   

Hallo Kati!

Hast Du denn überhaupt keine Möglichkeit das jemand auf Dein Kind aufpasst die zwei Wochen?? Oder vielleicht kann Dein Freund/Mann sich für die 2 Wochen Urlaub nehmen.

Wenn es wirklich nicht geht und Du niemanden für Dein Kind hast, musst Du wohl zu Deinem Arbeitgeber gehen und ihm versuchen zu erklären, dass es einfach nicht geht. Vielleicht hat er Verständnis und Du kannst die 2 Wochen ohne Probleme zu Hause bleiben!

LG Kati

Liebe Grüße Katrin

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Antwort 7

Beiträge 14913
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red_folder.gif erstellt am: 13/1/2006 um 18:09   

das ist das problem hab keinen....

wie siehts denn mit unbezahlten urlaub aus????mach ich da miese??

kati :beten:

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Antwort 8

Beiträge 834
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red_folder.gif erstellt am: 14/1/2006 um 00:36   

Was ist mit krankschreiben lassen? Ich weiß nicht, ob das sinnvoll ist. War jetzt mal so eine spontane Idee.
Ich weiß, man läßt sich nicht krankschreiben, wenn man es nicht ist, aber in dem Fall?
LG Kati

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Antwort 9

Beiträge 6790
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red_folder.gif erstellt am: 14/1/2006 um 08:07   

Versteh ich nicht. Du gehst doch eh vor dem Geburtstermin in den Mutterschutz und da geht keiner arbeiten.

Wie meinst du das jetzt?


Ach so. Habs eben gelesen. Ich denk fast, mehr als Urlaub nehmen oder krank schreiben lassen wird dir nicht bleiben. Was anderes wüsst ich nicht.

LG,blondchen [Bearbeitet am: 14/1/2006 von blondchen]

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Antwort 10

Beiträge 2729
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red_folder.gif erstellt am: 14/1/2006 um 08:09   

:hasewinke: :hasewinke:

Eigentlich wollte ich das auch nicht so sagen, aber kannst Du Dich nicht 2 Wochen krankschreiben lassen...wenn alle Stricke reißen...

Gruß
Ulla

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Antwort 11

Beiträge 2495
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red_folder.gif erstellt am: 14/1/2006 um 08:14   

Hallo Kati.

Ich hätte auch das krank schreiben empfohlen aber ich hab mal gehört das Du dann keinen Anspruch auf Dein Gehalt hast. Bin mir aber nicht mehr sicher wie das genau war.

Ruf doch mal bei pro familia an die wissen bestimmt eine Lösung.

Vielleicht findest Du ja auch eine Tagesmutti für die Zeit.

LG Simone

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Antwort 12

Beiträge 7
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red_folder.gif erstellt am: 14/1/2006 um 14:36   

Hallo Kati,

ich weis ja nicht wieviel Jahre du beim 1. Kind Erziehungsjahr (Elternzeit) gemacht hast, lt. Gesetz stehen Dir 3 Jahre zu, wobei Du aber nur 2 davon Geld bekommst (glaube ich). Es ist auch gesetzlich geregelt, daß du die Elternzeit verlängern kannst, allerdings müsste da Dein Chef mit einverstanden sein, frage ihn doch mal, denn es lohnt ja wirklich nicht für 14 Tage arbeiten zu gehen (Einarbeitungszeit usw.) Sonst fällt mir noch unbezahlter Urlaub ein, wenn Dein Chef damit einverstanden wäre?? Dann müßtest Du allerdings für die 2 Wochen Deinen Kassen/Rentenbeitrag alleine bezahlen, oder irgendwann nachbezahlen, da Du sonst eine Lücke hast.

mmmhhhm

hoffe, konnte Dir etwas weiterhelfen.

Lieba Gruß Sandy (Bastelmieze)

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Antwort 13

Beiträge 14913
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red_folder.gif erstellt am: 14/1/2006 um 14:57   

huhu, danke für eure antworten!
ich wollt ja nicht mein gehalt etc einbüssen wegen den 2 wochen!

unbezahlter urlaub fällt also schonmal flach!

krankschreiben ist ja möglich...aber man kommt sich schon irgendwie doof vor*gg*!
erst arbeiten kommen "wollen" , dann krank schreiben...ich denk ihr wisst was ich meine*g*

obwohl ich schätzungsweise eh nicht arbeiten gehen darf , weil jenny ein frühchen war und ich somit unter risikoschwangerschaft falle...

kati

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Antwort 14

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red_folder.gif erstellt am: 15/1/2006 um 09:03   

Hast du deinen Arzt mal gefragt? Vielleicht hat sich das Thema ja eh für dich erledigt, wenns bei Jenny schon so war.
Ich drück dir die Daumen, dass ihr eine Lösung findet.

Lg,blondchen

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Antwort 15

Beiträge 427
Registriert: 3/9/2004
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red_folder.gif erstellt am: 16/1/2006 um 10:51   

Hallo.
Ich würde an Deiner Stelle auch am Besten mit Deinem Arzt/Deiner Ärztin darüber sprechen.

Und frage mal für alle Fälle bei Eurer Stadtverwaltung bzw. dem Jugendamt nach. Die vermitteln auch Tagesmütter.
Oder frage doch eine Freundin, die sich eventuell in den 2 Wochen um Dein Kind kümmern kann, wenn Du arbeiten mußt.

Alles Gute, ClaBo :knuddel: :Danke:

Um klar zu sehen, genügt manchmal ein Wechsel der Blickrichtung.

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Antwort 16

Beiträge 183
Registriert: 16/3/2005
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red_folder.gif erstellt am: 16/1/2006 um 17:59   

Wie siehts mit oma oder/und Opa aus? Ich hab mir grad mein Heftchen zur hand genommen. Meine Frage hattest du beim Arbeitgeber angemeldet das du nur 2 Jahre Erziehungsurlaub nimmst?

Die elternzeit beträgt sich rechtlich auf 3 Jahre. Und die müssten auch voll gezahl werden. das konnte ich leider nicht rauslesen.
Ansonsten zitiere ich :" Die Elternzeit bedarf nicht der Zustimmung der Arbeitgeberin bzw. des Arbeitgebers. Eltern sollten ihre Elternzeit grundsätzlich nur für zwei Jahre anmelden, um das dritte Jahr flexibel gestalten zu können."

So wie ich das noch hier rauslese müsstest du sonst nochmal für das dritte Jahr Elternzeit ein schreiben zukommen lassen. Die frist dafür sind 8 Wochen.

Alle angaben sind ohne Gewähr :lol: weil ich das gesetzesdeutsch nicht ganz verstehe. Aber so in etwa müsste das stimmen. Und das heftchen ist auch aktuell weil wir letzte woche beratungsgespräch mit pro familia hatten.

Aber ich würd dir empfehlen, ruf da einfach nochmal an, die können dir das besser erklären als ich.

LG Bine

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Antwort 17

smilies/smile1.gif erstellt am: 17/1/2006 um 00:46   

Dann geh zum Arzt ( Frauenarzt ) und lass Dir nen Attest ausstellen, dass du eine risikoschwangerschaft hast und deshalb aus Sicherheitsgründen nicht arbeiten kannst. Das kostet dich ein paar Euro. Ich hatte das gleiche Problem, nur lag ich fast die beiden kompletten Schwangerschaften im KH. Dein Arbeitgeber kann dann garnichts machen und du bekommst dein geld und es sieht nicht so aus als ob du keine Lust mehr hättest zum arbeiten.

LG Devang
:knuddel:


Antwort 18

smilies/3.jpg erstellt am: 5/2/2006 um 09:47   

hallo zusammen,

@ sonnenschein175 die Elternzeit ist nicht immer drei Jahre, das kommt aufs Bundesland an. Meck pomm hat zb nur zwei Jahre.

Aber im allgemeinen falls du wirklich unbezahlten Urlaub nehmen musst für die zwei wochen, erkundige dich doch einfach mal beim Jugendamt woher du zuschüsse bekommen kannst, damit du die zwei Wochen nicht ganz ohne Geld da stehst. Meiner Bekannten ging es nämlich letztes genauso wie dir, sie hatte vier wochen zu überbrücken und da ihr Arbeitgeber natürlich nicht eingesehen hat sie für die Zeit zu bezahlen (da er ja nichts von ihr hat) hat sie eine Art überbrückungsgeld vom Harz4 Amt bekommen.
Vielleicht tritt bei dir der Fall ja auch ein...

ilg steffi


Antwort 19

Beiträge 11
Registriert: 14/1/2002
Status: Offline

red_folder.gif erstellt am: 5/2/2006 um 11:15   

hallo!
Ich würde auch zum Arzt gehen und mich beraten lassen. Und wenn du schon unter Risikoschwangerschaft läufst, erst recht. Ich weiß ja auch nicht, als was du arbeitest.
Aber ein Beschäftigungsverbot ist da eine ganz hilfreiche Sache. Du bist zu Hause, bekommst dein Geld und dein Arbeitgeber auch.
Frag deinen Arzt danach.
LG Bronia.

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<img src="http://www.rechten.de/bronia/tigerduc.gif">
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Antwort 20
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